Kann das Familiengericht von Amts wegen über die elterliche Sorge entscheiden?
Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin
Das Gericht kann auch ohne Antrag eines Elternteils Entscheidungen treffen, Verbote aussprechen, Auflagen erteilen oder die elterliche Sorge ganz oder teilweise entziehen, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und das Familiengericht hiervon Kenntnis erlangt.
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