Trennungsjahr: Kann das Trennungsjahr einvernehmlich verkürzt werden?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Nein, es kann nicht abgekürzt werden, auch wenn Sie sich mit ihrem Partner darüber einig sind. Die Angabe eines falschen Datums führt gegebenenfalls zum Wegfall des Erbrechts, einem früheren Stichtag beim Versorgungsausgleich, der Nachzahlung von Steuern, zu einem früheren Stichtag für den Zugewinnausgleich ( Trennungsvermögen ) und kann im übrigen auch strafbar sein. Auch kann eine bewilligte Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) aufgehoben werden.

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