Unterhalt: Kann ich Unterstützung bekommen, wenn mein Partner keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann?
Antwort von Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwalt Martin Vogel, Schwerin
Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf
- Unterhaltsvorschuss für längstens sechs Jahre für Kinder unter zwölf Jahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, ab dem 1.7.2017 bis zum 18. Lebensjahr
- auf Grundsicherung für Arbeitslose nach SGB II
- auf Grundsicherung für erwerbsunfähige oder alte nach SGB XII
- auf Wohngeld, gegebenenfalls auch für das eigene Haus oder eine Eigentumswohnung.