Kann ich bei bestehenden gemeinsamen Sorgerecht allein über Impfungen meines Kindes entscheiden?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 3.5.2017 (XII ZB 157/16 ) entschieden, dass die Schutzimpfung auch dann eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind ist, wenn es sich um eine sogenannte Standard-oder Routineimpfung handelt und eine derartige Entscheidung nicht zu den Entscheidungen des täglichen Lebens gehört. Es handelt sich insbesondere um einen medizinischen Eingriff, in den die Eltern nach vorangegangener Aufklärung einwilligen müssen. Bei Uneinigkeit der Eltern betreffend eine Impfung kann die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil allein übertragen werden, insbesondere den, der der Impfung zustimmen wird. Der Bundesgerichtshof orientiert sich hierbei am Kindeswohl und hält solche Impfungen kindeswohlgerecht, die vom Robert-Koch-Institut befürwortet werden, wenn nicht bei dem Kind besondere Impfrisiken vorliegen. Das Gericht verweist insbesondere darauf, dass die vom Robert-Koch-Institut befürworteten Impfungen als Standard anzusehen seien und es daher regelmäßig nicht der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf.

Haben Sie Fragen zur Impfung von minderjährigen Kindern bei Uneinigkeit der Eltern, zum Sorgerecht oder zum Familienrecht bezw. Scheidung im allgemeinen, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin der richtige Ansprechpartner.