Trennungsjahr:Kann man das Trennungsjahr einvernehmlich abkürzen?
Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin
Im Scheidungstermin wird das Gericht beide Eheleute nach dem Trennungszeitpunkt Fragen. Sofern er nicht eingehalten ist, ist der Scheidungsantrag abzuweisen. Das Trennungsjahr ist nicht verhandelbar und falsche Angaben können einen Prozessbetrug darstellen.