Kann mein Kind den Umgang mit seinem anderen Elternteil verweigern?
Möchte ein Kind keinen Umgang mit dem anderen Elternteil beruht dies regelmäßig entweder auf der Beeinflussung des betreuenden Elternteils oder darin, dass das Kind äußerst schlechte Erfahrungen mit dem umgangsberechtigten Elternteil gemacht hat. Kinder können in diesem Zusammenhang leicht in einen Loyalitätskätskonflikt geraten. Beide Eltern sind zur Loyalität verpflichtet und haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis zum anderen Elternteil erschweren oder beeinträchtigen könnte. Der betreuende Elternteil muss erzieherisch auf das Kind einwirken, also es auch ermuntern,Umgang mit dem anderen Elternteil auszuüben .Nur in Ausnahmefällen kommt ein begleiteter Umgang, z.B. durch das Jugendamt oder ein Umgangsausschluß in Frage.
Haben muss Sie Fragen zum Umgangsrecht oder dessen Beschränkung oder Ausschluß oder zum Familienrecht , ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin der richtige Ansprechpartner