Scheidung - Gemeinsamer Anwalt oder ein Anwalt?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Eins vorweg: regelmäßig haben Eheleute widerstreitende Interessen, auch wenn sie sich in allen Folgesachen einig sind. Häufig wissen die Eheleute nicht, welche Ansprüche sie haben und erfahren dies erst durch ihren Anwalt. Ein gemeinsamer Anwalt kann daher regelmäßig nicht beauftragt werden. Möglich ist aber die Ehescheidung mit einem Anwalt, wenn weitestgehende Einigkeit über alles besteht ( näheres können Sie in der Suchfunktion bei Eingabe des Stichworts " gemeinsamer Anwalt " nachlesen ).Der die Scheidung beantragende Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein.

Haben Sie Fragen zur Problematik eines Anwalts oder eines gemeinsamen Anwalts bei der Ehescheidung oder zum Familienrecht, wenden Sie sich gern an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin über das nebenstehende Kontaktformular oder vereinbaren einen Termin unter der Tel.-Nr. 0385-565506/16