Scheidung - Welche Anträge müssen beim Familiengericht gestellt werden?
Als Mindestantrag ist durch einen Rechtsanwalt der Antrag zu stellen, " die am........ vor dem Standesbeamten in .... zur Heiratsregisternummer geschlossene Ehe der Beteiligten zu scheiden ". Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs sind regelmäßig keine Anträge erforderlich. Diesen führt das Gericht ab einer Ehedauer von mehr als drei Jahren von Amts wegen durch, ansonsten nur auf Antrag eines Beteiligten. Der Antragsgegner kann dem Ehescheidungsantrag ohne Anwalt zustimmen oder mit einem Anwalt einen eigenen Ehescheidungsantrag stellen.
Haben Sie Fragen zu dieser Thematik oder zum Familienrecht und den Voraussetzungen der Ehescheidung, wenden Sie sich gern an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin über das nebenstehende Kontaktformular oder telefonisch unter 0385-565506/16