Scheidung - Wer bekommt das Familienauto?
Grundsätzlich behält jeder sein Fahrzeug selbst. Ob ein Fahrzeug Haushaltsgegenstand ist oder nicht, ist auch bei den Gerichten heftig umstritten. Verfügt die Familie über mehrere Fahrzeuge so spricht dies jedenfalls gegen einen Haushaltsgegenstand. Handelt es sich ausschließlich um ein Familienfahrzeug, dass beide Ehepartner gleichermaßen nutzen gehört es in der Regel auch beiden, unabhängig davon, wer in der Zulassung aufgeführt ist oder nicht. Liegt ein Familienfahrzeug vor und können Sie sich mit Ihrem Ehepartner nicht über die Nutzung einigen, so kann das Gericht nach Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten entscheiden. Der Ehepartner,der das Auto nicht erhält, kann eine Nutzungsentschädigung erhalten.
Beispiel: der Ehemann fährt regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, die Ehefrau nutzt das einzige Fahrzeug zum Einkaufen und zur Versorgung von Kindern (Schule, Kindergarten, Freizeit). Hier sprechen Billigkeitsgesichtspunkte dafür , der Ehefrau das Fahrzeug vorläufig zuzusprechen. Ob der Ehemann dafür eine Entschädigung erhält, hängt auch vom beiderseitigen Einkommen ab.
Bei Fragen zu dieser Problematik oder zum Familienrecht kontaktieren Sie gern Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0385-565506/16