Scheidung - Wer bekommt die Steuererstattung?

Antwort von Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Ab der Trennung erfolgt die Verteilung einer etwaigen Steuererstattung im Verhältnis der entfallenden Steuern bei getrennter Veranlagung. Soweit die Eheleute im zurückliegenden Kalenderjahr noch gemeinsam gewirtschaftet haben, erhält jeder die Hälfte, da das gemeinsame Nettoeinkommen auch gemeinsam verbraucht worden ist. Beispiel: die Trennung erfolgt am 1. Januar 2015. Eine etwaige Steuererstattung aus dem Jahre 2014 wird geteilt. Erfolgt die Trennung am 1. Januar 2014, so berechnet sich der auf den jeweiligen Ehegatten entfallenden Teil wie bei getrennter Veranlagung.

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