Scheidung: Kann man innerhalb der Ehewohnung getrennt leben ?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Diese Frage beantwortet das Gesetz in § 1567 BGB selbst wie folgt: "Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben." Trennung bedeutet, dass nicht mehr gemeinsam gehaushaltet und gewirtschaftet wird. Man spricht auch von Trennung von " Tisch und Bett ".

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