Scheidung: Muss mein Partner oder ich aus der Ehewohnung ausziehen?
Die Ehewohnung hat einen besonderen Charakter. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es zunächst nicht an. Sofern sich Eheleute über die Ehewohnung nicht einigen können, kann ein entsprechender vorläufiger Zuweisungsantrag beim Familiengericht gestellt werden. Dieses entscheidet dann nach Billigkeitsgesichtspunkten, insbesondere im Hinblick auf gemeinsame Kinder, wer die Ehewohnung bekommt. Voraussetzung ist immer, dass das weitere Zusammenleben innerhalb der ehelichen Wohnung eine unbillige Härte darstellt. Die Hürde ist recht hoch. Unstimmigkeiten reichen nicht aus.Eine unzumutbare Härte liegt insbesondere bei permanentem Alkoholkonsum eines Ehepartners verbunden mit Beleidigungen und Beschimpfungen vor, ebenso bei Gewalttätigkeiten.
Haben Sie Fragen zur Zuweisung der Ehewohnung während der Trennung Zeit, nach der Scheidung , zum Familienrecht allgemein oder zur Rechtsprechung des Familiengerichtes Schwerin, kontaktieren Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin Tel.: 0385565506/16