Scheidungsantrag:Soll ich einen Scheidungsantrag einreichen oder dies meinem Partner überlassen?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Für den einen Ehepartner kann eine Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres günstig sein, für den anderen ist es besser weiter verheiratet zu sein. Folgendes ist bei einer Entscheidung zu berücksichtigen:

  • Die Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehepartner durch das Gericht beendet die Teilhabe an den Rentenanwartschaften. Für den geringer verdienenden kann es gegebenenfalls sinnvoll sein, keinen Scheidungsantrag einzureichen sondern dies dem Ehepartner zu überlassen.
  • Die Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehepartner ist Stichtag für das Endvermögen bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs.
  • Die Zustellung des Scheidungsantrages und die Zustimmung durch den Ehepartner beendet das gesetzliche Ehegatten-Erbrecht.
  • Je länger die Ehedauer, desto wahrscheinlicher und länger wird nachehelicher Unterhalt zu zahlen sein.
  • Bei einer Ehedauer von weniger als drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag einer der Beteiligten gestellt
  • Die Zustellung des Scheidungsantrages schafft eine größere Erwerbsobliegenheit des weniger verdienenden Ehegatten.
  • Die Zustellung des Scheidungsantrages verändert den sogenannten Wohnwertvorteil
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