Unterhalt und Vermögen: Muss ein minderjähriges oder volljähriges Kind sein Vermögen für Unterhalt einsetzen?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Minderjährige Kinder müssen ihr Vermögen grundsätzlich nicht einsetzen und sind insoweit volljährigen Kindern gegenüber privilegiert. Diese müssen nämlich ihr Vermögen einsetzen, bevor sie ihre Eltern in Anspruch nehmen. Je nach Gerichtsbezirk hat das volljährige Kind allerdings einen Freibetrag bis zu 5000 €, der nicht eingesetzt und angetastet werden muss. Zinseinnahmen aus Vermögen , zum Beispiel Zinsen oder Mieteinnahmen müssen sowohl minderjährige als auch volljährige Kinder einsetzen und sich auf die Unterhaltsverpflichtung des zahlungspflichtigen Elternteils oder beider Elternteile anrechnen lassen.

Haben Sie Fragen zur Anrechnung von Einnahmen und Einkünften des Kindes auf den Unterhalt, zu Trennung, Scheidung oder zum Familienrecht, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin der richtige Ansprechpartner.