Wann wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Der Scheidungsbeschluss wird rechtskräftig einen Monat nach Zustellung.Sofern beide Eheleute anwaltlich vertreten sind,können beide wirksam auf Rechtsmittel verzichten, so dass der Scheidungsbeschluss noch am Tage des Ausspruchs der Ehescheidung rechtskräftig wird.Ist nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten, ist dies nicht möglich. Bekommt ein Ehepartner noch Trennungsunterhalt, wird der andere Ehepartner durch seinen Anwalt regelmäßig nicht auf Rechtsmittel verzichten. Der Trennungsunterhalt ist nämlich bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen.Je nach Schnelligkeit des Gerichtes wird der Scheidungsbeschluss ein bis drei Wochen nach dem Termin zugestellt und einen Monat später rechtskräftig. Auf diese Weise kann man den Trennungsunterhalt noch bis zu zwei Monaten hinausschieben, ohne dass der andere Ehepartner dies verhindern kann.Im übrigen ist der Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses wichtig für das Ende des Trennungsunterhalts. Erst ab Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses kann neu geheiratet werden.

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