Erwerbsobliegenheit: Was bedeutet Erwerbsobliegenheit?
Unter Erwerbsobliegenheit wird die Verpflichtung des unterhaltsberechtigten oder Verpflichteten gesehen, seine Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften durch Einsatz von eigener Arbeitskraft auszunutzen. Die Erwerbsobliegenheit ist vor allem im Unterhaltsrecht relevant, sei es gegenüber dem anderen Ehepartner oder gegenüber minderjährigen Kinder. Bei einer Trennung ist der geringer verdienende Ehegatte verpflichtet, spätestens nach einem Jahr seine volle Arbeitskraft auszunutzen, zum Beispiel durch Aufnahme einer Vollzeittätigkeit, die er/sie gegebenenfalls bisher nicht ausübte. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Insoweit müssen Eltern alle verfügbaren Mittel und Möglichkeiten nutzen, um wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen.Minderjährige Kinder haben in der Regel keine Erwerbsobliegenheit , sondern sind nur unterhaltsberechtigt. Weiteres wird bei den Einzelfallbeispielen ausgeführt.
Haben Sie Fragen zum Thema Unterhalt und Erwerbsobliegenheit steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin gern zur Verfügung.