Unterhalt: Was ist Unterhalt und warum wird er geschuldet ?
Die Trennung löst verschiedene Unterhaltsansprüche des Kindes und des geringer verdienenden Ehepartners aus. Mit der Trennung hat das Kind einen eigenen Unterhaltsanspruch, der vor der Ehescheidung in so genannter Prozessstandschaft durch den betreuenden Elternteil geltend gemacht wird. Während der Trennungsphase besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen den besserverdienenden Ehepartner. Mit Rechtskraft der Ehescheidung bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt, zum Beispiel auf Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, geringeren Verdienstes, Betreuung minderjähriger Kinder oder auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.Die Einzelheiten werden in den weiteren Fragen beantwortet.
Haben Sie Fragen zum Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt oder nachehelichen Unterhalt kontaktieren Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin über das nebenstehende Kontaktformular oder unter der Tel.-Nr. 0385-565506/16