Was ist eine Online-Scheidung?
Mit einer Online- Scheidung ist lediglich gemeint, dass die Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant ausschließlich auf elektronischem Wege, regelmäßig per E-Mail oder entsprechenden Kontaktformularen erfolgt. Die Kommunikation mit dem Gericht erfolgt gegenwärtig noch in Papierform. Auch sind beide Eheleute verpflichtet, zum anberaumten Scheidungstermin zu erscheinen. Eine Online - Scheidung empfiehlt sich nur dann, wenn keinerlei Beratungsbedarf mehr besteht und letztlich nur ein Scheidungsantrag einzureichen ist. Ob letztlich Beratungsbedarf besteht, wird wiederum nur in einem persönlichen - auch telefonischen-Gespräch zwischen Anwalt und Mandant zu klären sein. Eine Reduzierung der Gebühren ist entgegen anderslautender Erklärungen mancher Kollegen nicht gesetzlich vorgesehen.Sofern mit Gratis-Scheidungen geworben wird ist dies nur dann möglich, wenn der Mandant ratenfreie Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) erhält. Auch insoweit ist Vorsicht geboten: das Gericht prüft über einen Zeitraum von vier Jahren, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe noch vorliegen. Ändern sich die Vermögensverhältnisse, müssen die Verfahrenskosten gegebenenfalls zurückgezahlt
werden.
Haben Sie Fragen zum Thema " Onlinescheidung " in Schwerin oder Umgebung, zur Scheidung oder zum Familienrecht allgemein, wenden Sie sich gern an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin über das nebenstehende Kontaktformular oder vereinbaren einen Termin unter der Tel.-Nr. 0385-565506/16.