Was passiert im Termin zur Ehescheidung?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Sofern das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält, beraumt es einen Gerichtstermin an. In diesem Termin werden in erster Linie beide Eheleute angehört und müssen erläutern, seit wann sie getrennt leben, wie die Trennung vollzogen wurde, ob es Versöhnungsversuche gegeben hat und ob beide die Ehescheidung wollen , weil niemand bereit ist, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen. Wenn alle Fragen beantwortet werden, stellt das Gericht fest, dass die Ehe zerrüttet ist und wird die Ehescheidung, wenn die Sache ansonsten entscheidungsreif ist, aussprechen.

Haben Sie Fragen zum Ablauf der mündlichen Verhandlung bei der Scheidung, zur Ehescheidung im allgemeinen oder zum Familienrecht, wenden Sie sich gern an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin über das nebenstehende Kontaktformular oder vereinbaren einen Termin unter der Tel.-Nr. 0385-565506/16