Ehewohnung: Was passiert mit der Ehewohnung?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Die Ehewohnung umfasst alle Räume, in denen die Ehegatten wohnen, gewohnt haben oder bestimmungsgemäß wohnen wollten einschließlich aller Nebenräume bis hin zum Hausgarten.

Zu unterscheiden ist, ob die Ehewohnung von einem oder beiden Eheleuten gemietet ist oder einem oder beiden Eheleuten gehört. Je nach diesem Status und ob diese sich noch in der Trennungsphase befinden oder bereits der Scheidungstermin ansteht, knüpfen daran unterschiedliche Rechtsfolgen. Unabhängig von Miet- und Eigentumsverhältnissen kann während Trennung und nach der Scheidung derjenige die Wohnung für sich verlangen, der sie unter Billigkeitsgesichtspunkten und vor allem zur Versorgung minderjähriger Kinder nötiger braucht.

Die Einzelheiten ergeben sich für die Trennungszeit aus § 1361 b BGB und für den Fall der Scheidung aus 1568 a BGB.Näheres wird noch bei den entsprechenden Fragen ausgeführt und finden Sie in der Suchfunktion unter den Stichworten "Einfamilienhaus" und "Mietwohnung".