Was passiert mit der Lebensversicherung bei Trennung und Scheidung?
Im Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, im Todesfall der Bezugsberechtigte. Dementsprechend muss die Bezugsberechtigung gegebenenfalls schon mit dem Entschluss der Trennung geändert werden. Bei einer Kapitallebensversicherung bleibt allerdings die Lebensversicherung bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung (Zustellung des Ehescheidungsantrages) als Vermögensposition im Zugewinnausgleich.
Haben Sie Fragen zum Thema Lebensversicherung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, vereinbaren Sie gern einen Termin mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin unter der Telefonnummer 0385 -565506/16 oder über unser nebenstehendes Kontaktformular.