Was umfasst eigentlich das Sorgerecht ?
Das Sorgerecht umfasst alle für das Kind bedeutsame Entscheidungen, zum Beispiel die Ummeldung, die Beantragung eines Personalausweises, die Kontoeröffnung, die Durchführung von Schutzimpfungen, die Durchführung von medizinischen Eingriffen (zum Beispiel Zahnspange) Schule Kindergarten etc. Derartige bedeutsame Entscheidungen müssen bei bestehender gemeinsamer Sorge von verheirateten und nicht verheirateten Eltern regelmäßig gemeinsam getroffen werden. Lediglich in dringenden Fällen (Notoperation) oder in Fragen des täglichen Lebens kann derjenige Entscheidungen treffen, bei dem sich das Kind gerade aufhält (was zieht das Kind an,wie lange hat es Ausgang etc ).Bei verheirateten Eltern haben diese automatisch die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgerecht). Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so kann die Sorge nur mit Zustimmung der Mutter durch Beurkundung beim Jugendamt mit eingeräumt werden oder durch eine gerichtliche Entscheidung.
Entscheidungen der elterlichen Sorge sind also bezogen auf ein Zeitraum bis zur Volljährigkeit begrenzt und überschaubar.
Haben Sie Fragen zum Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht , zum Familienrecht im allgemeinen oder zur Rechtsprechung zum Familienrecht des Amtsgerichts Schwerin ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Martin Vogel Schwerin der richtige Ansprechpartner.