Ehewohnung: Wer haftet nach einem Auszug für Miete, Betriebskosten und Schäden an der Ehewohnung?
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag können Sie nicht ohne Ihren Partner kündigen und haften weiter für Miete und Nebenkosten. Sind Sie sich mit Ihrem Partner einig, wer die Wohnung übernimmt, so ist der Vermieter verpflichtet, mit diesem den Mietvertrag fortzusetzen. Dies gilt dann nicht, wenn der verbleibende Ehepartner keine Einkünfte hat. Dann darf der Vermieter vom ausziehenden Partner eine Sicherheit verlangen.
Bei Fragen zu dieser Problematik ,zu Trennung und Scheidung, zum Familienrecht allgemein oder zur Rechtsprechung des Familiengerichtes Schwerin, kontaktieren Sie gern Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0385-565506/16