Wie kann ich das Ehegattenerbrecht verhindern, wenn ich mich trennen möchte?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel

Zwischen dem Entschluss der Trennung und der Einreichung der Ehescheidung und Zustimmung des anderen Ehepartners liegt mindestens das Trennungsjahr. Innerhalb dieser Zeit besteht das gesetzliche Ehegattenerbrecht weiter. In dieser Situation kann nur ein Testament das Ehegattenerbrecht verringern aber nicht ausschließen. Der Ehegatte kann enterbt werden. In diesem Falle verbleibt es beim Pflichtteilsanspruch.

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