Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Die Dauer eines Scheidungsverfahren ist sehr unterschiedlich und hängt von der Belastung des Gerichts und vom Umfang der zu regelnden Folgesachen ab. Haben die Ehepaare eine notarielle Scheidungsvereinbarung getroffen, die auch den Versorgungsausgleich ausschließt, ist ein Verfahren günstigsten Falls nach 4-6 Wochen abgeschlossen. Besteht Streit über nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Umgang und Zugewinn kann sich ein Verfahren auch über ein bis zwei Jahre hinziehen. Grundsätzlich sind nämlich alle Folgesachen in einem sogenannten Verbundverfahren zu entscheiden, wenn alle Folgesachen in einem Verfahren anhängig gemacht werden. Dies lässt sich nur verhindern, wenn man die Folgesachen in gesonderten Verfahren führt. Dies führt aber regelmäßig zu deutlich höheren Kosten und ist nur ausnahmsweise empfehlenswert. Beispiel: die Voraussetzungen der Ehescheidung liegen eigentlich vor. Der antragstellende Ehepartner beantragt Auskunft zum Zugewinn und stellt letztlich einen Antrag auf Zahlung von Zugewinn. Muss das Gericht gegebenenfalls zur Bewertung noch Gutachten einholen, kann ein solches Verfahren durchaus ein bis zwei Jahre dauern. Der Zugewinnausgleich kann unabhängig vom Ehescheidungsverfahren in einem gesonderten Verfahren anhängig gemacht werden. Dies hat einerseits Vor-, andererseits aber auch Nachteile. Im Ehescheidungsverfahren werden die Kosten regelmäßig gegeneinander aufgehoben, d.h. jeder Ehepartner trägt seine Kosten selbst (oder über Verfahrenskostenhilfe) und die Gerichtskosten werden geteilt. Wird ein Zahlungsantrag im Zugewinn außerhalb eines Verbundverfahrens gestellt, trägt die Kosten derjenige, der unterliegt. Bei dem Streit um den Wert eines Einfamilienhauses können hier zusätzlich mehrere 1000 € an Kosten entstehen.

Haben Sie Fragen zum Ablauf oder zur Dauer eines Scheidungsverfahrens oder zum Familienrecht, wenden Sie sich gern an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin über das nebenstehende Kontaktformular oder vereinbaren einen Termin unter der Tel.-Nr. 0385- 565506/16