Hausrat: Wie wird der gemeinsame Hausrat bei Trennung auseinandergesetzt?

Antwort vom Fachanwalt aus Schwerin

Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt. Können sich die Ehegatten nicht einigen, so entscheidet das zuständige Familiengericht. Dieses kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen.Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt, sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbaren.Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner nicht einigen, kann nur das Gericht die gemeinsamen Haushaltsgegenstände nach Billigkeitsgesichtspunkten gegebenenfalls gegen Nutzungsentschädigung verteilen, also eine vorläufige Nutzungsregelung treffen.