Worin unterscheiden sich Umgangsrecht und Sorgerecht?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Das Sorgerecht steht bei verheirateten Eltern diesen auch nach der Scheidung gemeinsam zu, bei nicht verheirateten nur der Mutter, es sei denn, die Eltern haben eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben oder eine solche wurde durch das Familiengericht ersetzt. Das Sorgerecht umfasst die elterliche Sorge unter anderem auf den Gebieten der Vermögenssorge, der Gesundheitsfürsorge, des Passwesens, Kindergarten, Schule, Impfungen etc. Das Umgangsrecht hingegen gewährleistet lediglich, dass der Kontakt zwischen Kind und einem Elternteil stattfindet. Das Umgangsrecht besteht auch dann, wenn Sie nicht ( Mit-) Inhaber der elterlichen Sorge sind.

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