Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuß

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Mein Ehepartner kann keinen Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlen. Muss ich jetzt allein für den Unterhalt aufkommen?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Nur bei sehr guten Einkommensverhältnissen kann es im extremen Einzelfall vorkommen, dass der betreuende Elternteil ein so gutes Einkommen hat, dass der andere Elternteil keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Diese Fälle sind sehr selten. Grundsätzlich muss der nicht betreuende Elternteil einem minderjährigen Kind gegenüber alles tun, um wenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu können. Zahlt er indes keinen Unterhalt, so können Sie für Kinder bis zum 12. Lebensjahr für die Dauer von insgesamt 6 Jahren beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Ab dem 1.7.2017 gilt dies für Kinder bis zum 18. Lebensjahr unbeschränkt, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Unterhaltsvorschuss erhalten Sie erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.Dementsprechend sollten Sie, sofern der Ehepartner keinen Unterhalt zahlen, nicht all zu lange mit der Geltendmachung beim Jugendamt warten.

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