Haftung für Miete bei Trennung und Scheidung

Ich bin aus der Ehewohnung ausgezogen und habe sämtliche Haushaltsgegenstände und das gemeinsame Auto zurückgelassen. Kann ich dafür eine Nutzungsentschädigung erhalten?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Haben beide Eheleute den Mietvertrag unterzeichnet haften sie im Außenverhältnis für die Miete und die Betriebskosten als Gesamtschuldner.Dies können Sie verhindern durch eine Vereinbarung im Außenverhältnis zwischen Ihnen, Ihrem Ehepartner und den Vermieter oder durch eine gerichtlich veranlasste Wohnungszuweisung.

Haben Sie Fragen zu Trennung und Scheidung, Wohnung , Hausrat , sonstigen Fragen im Familienrecht oder zur Rechtsprechung des Familiengerichts Schwerin oder andere Gerichte, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel in Schwerin der richtige Ansprechpartner

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