Wie lange erhalte ich Kurzarbeitergeld?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin

Kurzarbeitergeld wird ab dem Monat der Anzeige der Kurzarbeit für längstens zwölf Monate gezahlt. Durch Rechtsverordnung kann der Bundesarbeitsminister die Bezugsdauer auf 24 Monate verlängern.