Wann darf ein Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern kündigen?
Beschäftigt ein Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter und besteht das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten, ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Der Arbeitnehmer hat damit sozialen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf nur dann kündigen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen oder er sich auf personen- oder verhaltensbedingte Gründe berufen kann. Dabei muss der Arbeitgeber - anders als bei Kündigungen im Kleinbetrieb - darlegen und beweisen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt, d.h., dass dringende betriebliche Erfordernisse (betriebsbedingte Gründe) oder personen- oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen.
Haben Sie Fragen zum Kündigungsschutzgesetz oder zum Arbeitsrecht im allgemeinen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin