Was ist eine Abmahnung?
Durch eine Abmahnung soll entweder seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers ein vertragswidriges aber nicht zur ( fristlosen ) Kündigung berechtigendes Verhalten angemahnt und der andere Vertragspartner aufgefordert werden, unter Androhung einer Kündigung sich künftig vertragsgerecht zu verhalten. Die Abmahnung hat daher zunächst eine Hinweisfunktion, mit der dem anderen Vertragspartner die entsprechenden Pflichten noch einmal mitzuteilen sind. Sie hat darüber hinaus eine Warnfunktion mit der der andere Vertragspartner darauf hingewiesen werden soll, dass man das bisherige Verhalten nicht dulde und im Wiederholungsfalle eine Kündigung aussprechen werde. Kommt der Arbeitnehmer beispielsweise regelmäßig zu spät, so muss der Arbeitgeber ihm mitteilen , wann der normale Arbeitsbeginn ist, wann er dagegen verstoßen hat und mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat, wenn er erneut zu spät kommt. Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise immer unpünktlich den Lohn , so muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Hinweis auf die Fälligkeit abmahnen und ihm ankündigen, dass er bei weiteren Verstößen das Arbeitsverhältnis gegebenenfalls beenden werde. Bevor Arbeitnehmer oder Arbeitgeber entsprechendes veranlassen wollen, sollte immer anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Haben Sie Fragen zur Abmahnung im Arbeitsrecht, so ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin der richtige Ansprechpartner.