Was kann ich gegen eine unberechtigte Abmahnung tun?
Fühlen Sie sich zu Unrecht abgemahnt, können Sie entweder eine Gegenvorstellung anbringen oder aber verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, so lässt sich der Anspruch auch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Abmahnung gerechtfertigt war oder nicht. Beim Arbeitsgericht ist zu beantragen, den Arbeitgeber zu verurteilen, die Abmahnung vom ( ...Datum... ) aus der Personalakte zu entfernen.
Haben Sie Fragen zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, zur Abmahnung oder zum Arbeitsrecht, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin der richtige Ansprechpartner