Was kann ich tun, wenn die Befristung unwirksam ist?
Wenn die Befristung Ihres Arbeitsvertrags unwirksam ist, müssen Sie nach § 17 TzBfG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist (sog. „Entfristungsklage“). Das Gericht prüft dann die Wirksamkeit der Befristung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei mehrfachen Befristungen hintereinander kommt es regelmäßig nur auf die letzte Befristung an. Sollten Sie vor Gericht Erfolg haben, wird der Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt. Wenn Sie die Dreiwochenfrist versäumen, gilt der Arbeitsvertrag als wirksam befristet und beendet.
Weitere Fragen zur Befristung eines Arbeitsvertrages , zur Entfristungsklage oder zum Arbeitsrecht im Allgemeinen, beantwortet Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin.