Was versteht man unter Schadensminderungspflicht?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel, Schwerin

Der Geschädigte ist grundsätzlich verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Prüfungsmaßstab ist, ob ein wirtschaftlich vernünftig denkender Geschädigter in der konkreten Situation die gleichen Aufwendungen tätigen würde. Vereinfacht gesagt: würden Sie die gleichen Kosten verursachen, wenn Sie den Schaden selbst bezahlen müssten?

Dies betrifft vor allem die Mietwagenkosten und den Nutzungsausfall. Sind Sie nicht in der Lage, die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert vorzufinanzieren, so verlangen die Gerichte zur Schadensminderung die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung (soweit vorhanden) oder die Aufnahme eines Unfallkredits. Ist beides nicht möglich, so besteht unter Umständen Anspruch auf einen Mietwagen bis zur vollständigen Wiederherstellung des Fahrzeuges. Gleiches gilt für Nutzungsausfall. Der Versicherer muß jedoch zuvor auf die Schadensausweitung hingewiesen werden.

Beispiel: unfallbedingt wird Ihr Fahrzeug fahruntauglich und lässt sich auch nicht durch eine Notreparatur fahrbereit und verkehrssicher machen. Sie können den Schaden weder verauslagen noch kreditieren, da Ihr Einkommen für weitere Kredite nicht ausreicht. Hier muss die Versicherung auf die Schadensausweitung hingewiesen werden und auch darauf, den Schaden gegebenenfalls darlehensweise zu bevorschussen. Reagiert die Versicherung hierauf nicht, so besteht Anspruch auf die Mietwagenkosten und Nutzungsausfall bis zur Fertigstellung des Fahrzeuges. Aber Vorsicht: hier ist unbedingt anwaltlicher Rat erforderlich. Aus höchster Vorsicht sollte man sich bei längerer Ausfallzeit entweder auf den Nutzungsausfall beschränken oder Langzeittarife vereinbaren.

Beispiel 2: Ihr Fahrzeug wird unfallbedingt fahruntauglich. Da es sich um ein Importfahrzeug handelt, kann die unfallbedingt beschädigte und unbrauchbare hintere Fahrertür gegenwärtig nicht beschafft werden. Die Wiederbeschaffung und der Import der Tür aus Japan dauert insgesamt drei Monate. Hier besteht ein Anspruch auf die Mietwagenkosten und den Nutzungsausfall für die gesamte Zeit.