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Koks am Steuer: Fristlose Kündigung eines drogenabhängigen Busfahrers
Wer häufiger Bus fährt, weiß, dass wir letztendlich unser Leben dem Busfahrer anvertrauen.
Steht dieser unter Drogen, ist dessen fristlose Kündigung zulässig.
Fahrgäste meldeten bei der Polizei einen Busfahrer, der rote Ampelsignale überfahren, einen
Radfahrer bedrängt und Fahrgäste beschimpft hatte. Die Polizei hielt den Busfahrer an und
machte einen Drogenschnelltest, der den Konsum von Kokain nachwies. Die Arbeitgeberin
kündigte dem Busfahrer daraufhin fristlos. Gegen diese Kündigung legte der Busfahrer
Kündigungsschutzklage ein.
Das Arbeitsgericht Berlin wertete die Kündigung als berechtigte Verdachtskündigung und stellte
fest, dass der Verdacht des Fahrens unter Kokaineinfluss für die Kündigung des
Berufskraftfahrers ausreicht. Der Verdacht war zudem objektiv begründet: Zum einen gab es die
Aussagen der Fahrgäste und zum anderen das Schnelltestresultat der Polizei.
Steht dieser unter Drogen, ist dessen fristlose Kündigung zulässig.
Fahrgäste meldeten bei der Polizei einen Busfahrer, der rote Ampelsignale überfahren, einen
Radfahrer bedrängt und Fahrgäste beschimpft hatte. Die Polizei hielt den Busfahrer an und
machte einen Drogenschnelltest, der den Konsum von Kokain nachwies. Die Arbeitgeberin
kündigte dem Busfahrer daraufhin fristlos. Gegen diese Kündigung legte der Busfahrer
Kündigungsschutzklage ein.
Das Arbeitsgericht Berlin wertete die Kündigung als berechtigte Verdachtskündigung und stellte
fest, dass der Verdacht des Fahrens unter Kokaineinfluss für die Kündigung des
Berufskraftfahrers ausreicht. Der Verdacht war zudem objektiv begründet: Zum einen gab es die
Aussagen der Fahrgäste und zum anderen das Schnelltestresultat der Polizei.
Hinweis: Drogen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Wenn der Fahrer zudem beruflich
Personen befördert, ist eine fristlose Kündigung durchaus rechtens.
Quelle: ArbG Berlin, Urt. v. 21.11.2012 - 31 Ca 13626/12
Fundstelle: www.berlin.de
zum Thema: Arbeitsrecht / Berufskraftfahrer / Drogen / Alkohol / Kündigung
Eingestellt am 31.03.2013 von M. Vogel
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