Kündigung: Gefährlich - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

Wussten Sie, dass das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitgebers ein Arbeitsverhältnis auflösen
kann?
Stellt ein Gericht fest, dass ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst worden
ist, kann es trotzdem beendet werden. Diese Möglichkeit sieht § 9 Kündigungsschutzgesetz vor.
Und zwar können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einen Antrag auf Auflösung des
Arbeitsverhältnisses stellen.
Im aktuellen Fall hatte ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt und vor Gericht einen
Auflösungsantrag gestellt, da der Arbeitnehmer gegenüber der Bundesagentur für Arbeit geäußert
hatte, dass der Arbeitgeber Kurzarbeiterleistungen missbrauche. Die Arbeitsagentur erstattete
daraufhin Strafanzeige gegen den Arbeitgeber.
Die Kündigungsschutzklage gewann der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hatte jedoch mit seinem
Auflösungsantrag Erfolg. Denn nach Ansicht des Gerichts führt insbesondere die Erstattung von
Strafanzeigen zu einer starken Belastung des betrieblichen Friedens. Das reiche aus, um dem
Auflösungsantrag stattzugeben. Die Arbeitsgerichte müssen in einem solchen Fall auch eine
Abfindung festsetzen. Hier hat der Arbeitnehmer die sogenannte Regelabfindung von einem
halben Bruttomonatsgehalt mal Beschäftigungsjahre erhalten, insgesamt 4.300 Euro.

Hinweis: Vorsicht bei Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber. Diese sollten Hand und Fuß haben,
damit Arbeitnehmer Ihren Arbeitsplatz nicht aufs Spiel setzen!

Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.03.2012 - 2 Sa 331/11

Fundstelle: www.schleswig-holstein.de/lag

zum Thema: Arbeitsrecht



Eingestellt am 15.07.2012 von M. Vogel
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