News Arbeitsrecht
Urlaubsabgeltung bei Krankheit
Gem. § 7 Absatz 3 BUrlG muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung mus...
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Eingestellt am 03.12.2010 von S.Ramburger
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