Hausratsversicherung bei Trennung - Schadensersatz bei heimlicher Ummeldung

Der Fall (vereinfacht): Die Eheleute trennten sich im Januar 2015. Der Ehemann zog aus der Familienwohnung aus und meldete die Hausratsversicherung um. Hierüber setzte er die Ehefrau nicht in Kenntnis. Bei dieser wurde eingebrochen und durch erheblicher Schaden durch Diebstahl entstand. Die Hausratsversicherung verweigert die Zahlung einer Entschädigung an die Ehefrau, die nunmehr Schadensersatz vom Ehemann begehrt.

Ausgangslage: Bei der Hausratsversicherung wird grundsätzlich ein bestimmtes Objekt versichert, hier die Familienwohnung. Zieht der Versicherungsnehmer - hier der Ehemann - nach der Trennung aus der Ehewohnung aus, bleibt die Ehewohnung weiter versichert. Meldet er die Versicherung auf seine neue Wohnung um, ist nur diese versichert. Tut er dies heimlich und ohne die Ehefrau in Kenntnis zu setzen, hat er nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen Schadensersatz an die Ehefrau zu zahlen.

Die Entscheidung:

Das Oberlandesgericht Bremen vertritt die Auffassung, dass der Ehemann die Ehefrau über die (heimliche) Ummeldung hätte informieren müssen, so dass diese Gelegenheit gehabt hätte, selbst eine Hausratversicherung abzuschließen. Da er dies nicht getan hat, ist er seine Ehefrau zum Schadensersatz in Höhe dessen verpflichtet, was die Hausratsversicherung hätte zahlen müssen.

Hinweis: Diese Entscheidung kann auch andere Versicherungen betreffen, zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung. Bei Trennung müssen sich die Eheleute über den Verbleib der Versicherungen und den Neuabschluss unterrichten und gegebenenfalls selbst entsprechende Versicherungen abschließen. Hätte der Ehemann die Ehefrau hier aufgeklärt, hätte er sich nicht schadensersatzpflichtig gemacht.

Quelle: Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 19.9.2000 14,4 UF 40/14

Fundstelle: NJW 2015, 495

zum Thema: Familienrecht / Trennung / Hausratversicherung / Versicherung / Fürsorgepflicht / Ehegatten / Schadensersatz /Rechtsanwalt / Fachanwalt / Schwerin



Eingestellt am 17.05.2015 von M. Vogel
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