Löschung intimer Aufnahmen nach Beziehungsende

Immer wieder streiten sich nach Beziehungsende Eheleute oder nichtverheiratete Partner über Ton - und Bildaufzeichnungen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat über folgenden Fall zu entscheiden:

Während intakter Beziehung wurden im beiderseitigen Einvernehmen neben Alltags-und Ferienfotos auch intime Lichtbilder und Filmaufnahmen gefertigt. Nach Beendigung der Beziehung verlangte die Frau, es zu unterlassen, die Aufnahmen Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Diesen Anspruch erkannte der Mann an. Darüber hinaus wurde verlangt, alle im Besitz befindlichen elektronischen Vervielfältigungsstücke von intimen Aufnahmen der Frau vollständig zu löschen. Nachdem das Landgericht diesen Anspruch ablehnte, hat das Oberlandesgericht Koblenz den Mann zur Löschung verurteilt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes habe die Frau zwar in die Fertigung der Aufnahmen eingewilligt, allerdings zeitlich begrenzt auf die Dauer der zwischen ihnen bestehenden Beziehung oder die Dauer der Einwilligung. Diese kann nach Auffassung des Oberlandesgerichts widerrufen werden, da der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betroffen ist. Dies gilt allerdings nur für intime Fotos und Aufnahmen nicht aber für Aufnahmen mit sonstigen Alltags-und Urlaubssituationen. Diese seien nach Auffassung des Gerichtes nicht geeignet, das Ansehen der Frau gegenüber Dritten zu beeinträchtigen. Es sei vielmehr allgemein üblich, dass Personen, denen die Fertigung von Aufnahmen bei Feiern, Festen und im Urlaub gestattet werden, diese dauerhaft nutzen und besitzen dürften.

Hinweis:Intime Lichtbilder dürfen nur mit Zustimmung gefertigt werden, wobei diese jederzeit widerruflich ist. Im übrigen ist das Behaltendürfen begrenzt auf die Dauer der Beziehung.

Quelle: OLG Koblenz, Urteil vom 20.05.2014, 3 U 1288/13

Fundstelle: becklink 1032599

zum Thema: Beziehung /Persönlichkeitsrecht / Intimbereich



Eingestellt am 20.06.2014 von M. Vogel
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 1,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)