Schadensersatz für fehlenden KITA-Platz

Erstmals hat ein Gericht - hier das Landgericht Leipzig - Schadensersatzanspruch für einen fehlenden KITA-Platz zugesprochen.

Ausgangslage:Seit dem 01.08.2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, geregelt in § 24 SGB VIII wie folgt:

"§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

....(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. "

Die Norm ist ausdrücklich als Anspruchsgrundlage ausgerichtet.

Nachdem die Klägerin (Mutter) in Leipzig keinen Kita-Platz für ihr Kleinkind erhielt, konnte Sie auch ihre frühere Tätigkeit nicht wieder aufnehmen und klagte Verdienstausfall ein. Das Landgericht Leipzig sah einen Amtshaftungsanspruch der Stadt Leipzig für gegeben an und ließ das Argument der Stadt nicht gelten, der entsprechende Ausbau von Kindertagesstätten sei kurzfristig nicht durchsetzbar gewesen. Hierbei war insbesondere zu berücksichtigen, dass das Gesetz bereits am 1.8.2008 verkündet wurde und die Kommunen mehrere Jahre Zeit hatten, sich auf die ab dem 1.1.2013 geltende Rechtslage einzustellen.

Hinweis: Neben einem Schadensersatzanspruch der Eltern auf Erstattung des Verdienstausfalls kommt auch ein Erstattungsanspruch für Mehrkosten durch anderweitige Unterbringung gemäß § 36 SGB VIII analog in Betracht, den das Verwaltungsgericht Stuttgart bereits anerkannt und ausgeurteilt hat ( VG Stuttgart, BeckRS 2015, 40872 ).

Quelle: LG Leipzig 7 O 1455/14, 7 O 1928/14, 7 O 2439/14

Fundstelle: becklink 1036962

zum Thema: KITA-PLatz / Schadensersatz / Mehrkosten / Fachanwalt Familienrecht / Schwerin



Eingestellt am 23.02.2015 von M. Vogel
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