Unterhaltsanspruch: Schlechte Jobaussichten sowie Lebensbedarf sind detailliert nachzuweisen

Ein Arbeitnehmer mit Unterhaltsanspruch erhält normalerweise geringere Unterhaltszahlungen
als jemand, der keine Arbeit hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst entschieden, dass derjenige, der erhöhte
Unterhaltsleistungen aufgrund fehlender eigener Einkünfte einfordert, nachzuweisen hat, dass er
keine reelle Chance auf einen Arbeitsplatz hat. Dies gilt sowohl für Vollzeitarbeitsstellen als auch
für sogenannte Mini-Jobs. Er muss detailliert darlegen, aus welchen Gründen er kein eigenes
Einkommen erzielen kann.
Hinweis: In ihrer Entscheidung stellten die BGH-Richter klar, dass auch die Kosten für
Zigaretten zum "Lebensbedarf" gehören und damit in die Unterhaltsleistungen einzubeziehen
sind. Da es in vielen Einzelfällen strittig ist, welche Kosten vom Unterhaltspflichtigen zu
ersetzen sind, sollten sich beide Seiten anwaltlichen Rat einholen. Dies kann oft bares Geld wert sein.

Quelle: BGH, Urt. v. 18.01.2012 - XII ZR 178/09
Fundstelle: DRsp Nr. 2012 / 3904
zum Thema: Familienrecht



Eingestellt am 22.04.2012 von M. Vogel
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