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Genussverzehr nicht versichert: Verschlucken beim Eisessen auf dem Heimweg ist kein Arbeitsunfall
Verschluckt ein Arbeitnehmer auf dem Weg von der Arbeit nach Hause beim Eisverzehr einen
hartgefrorenen, größeren Brocken und erleidet daraufhin einen Herzinfarkt, stellt dies keinen
Arbeitsunfall dar. Das Sozialgericht Berlin hatte in diesem skurril wirkenden Fall zu entscheiden,
ob ein Anspruch auf Übernahme der Heilbehandlungskosten oder auf Zahlung eines
Verletztengeldes bestünde.
Dies verneinte das Gericht. Die Nahrungsaufnahme sei generell nicht versichert. Eis werde
erfahrungsgemäß zum Genuss verzehrt und nicht etwa, um sich für die Arbeit zu stärken. Dies
gelte hier umso mehr, da sich der Betreffende auf dem Heimweg befunden habe.
hartgefrorenen, größeren Brocken und erleidet daraufhin einen Herzinfarkt, stellt dies keinen
Arbeitsunfall dar. Das Sozialgericht Berlin hatte in diesem skurril wirkenden Fall zu entscheiden,
ob ein Anspruch auf Übernahme der Heilbehandlungskosten oder auf Zahlung eines
Verletztengeldes bestünde.
Dies verneinte das Gericht. Die Nahrungsaufnahme sei generell nicht versichert. Eis werde
erfahrungsgemäß zum Genuss verzehrt und nicht etwa, um sich für die Arbeit zu stärken. Dies
gelte hier umso mehr, da sich der Betreffende auf dem Heimweg befunden habe.
Quelle: SG Berlin, Bescheid v. 21.10.2011 - S 98 U 178/10
Fundstelle: SG Berlin, Pressemitteilung v. 02.12.2011
zum Thema: Arbeitsrecht
11.
Eingestellt am 25.04.2012 von M. Vogel
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