Keine Ski-Ausrüstung durch das Jobcenter

Das Jobcenter Berlin übernahm auf Antrag die Kosten für eine 8-tägige Klassenfahrt eines 14-jährigen in Höhe von 540 €. Die Eltern des 14-jährigen, die außer ihm noch 5 weitere Kinder haben und Leistungen nach dem SGB II beziehen, haben zusätzlich die Kostenübernahme für eine Ski-Ausrüstung mit Helm, Brille, Handschuhen und Unterwäsche beantragt.

Das Jobcenter lehnte diesen Antrag ab. Dagegen legten die Eltern Widerspruch ein und beantragten wegen der bevorstehenden Klassenfahrt einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Berlin.

Das Sozialgericht Berlin lehnte den Antrag ab. Das Gericht führte aus, dass Unterwäsche und Handschuhe aus der Regeleistung finanziert oder ggf. angespart werden müssten. Im Übrigen sei es fraglich, ob bis auf einen Helm die beantragen Sachen überhaupt notwendig seien. Das Gericht verwies auch auf die Zumutbarkeit der Anschaffung gebrauchter Sachen. Beispielsweise seinen Skianzüge bereits ab 15 € und Skibrillen schon ab 5 € zu haben.

Quelle: SG Berlin, 13.01.2015, AZ 191 AS 115/15 ER

Zu den Themen: Hartz IV, SGB II, Klassenfahrten, Kostenübernahme, Fachanwalt Sozialrecht Schwerin



Eingestellt am 04.02.2015 von D. Köhn-Huck
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