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Keine wiederholten Sanktionen gegen psychisch kranke Leistungsempfängerin durch das Jobcenter
Die 36-jährige Klägerin ist psychisch behindert. Sie arbeitete in einem geschützten Bereich und wurde arbeitslos. Das Jobcenter hatte Kenntnis von der Behinderung. Die Klägerin wurde mehrfach, achtmal, in 5 Monaten zu Meldeterminen in das Jobcenter geladen, zu denen sie nicht erschien. Das Jobcenter verhängte daraufhin Sanktionen, jeweils eine Minderung der Regelleistung um 10% für 3 Monate.
Das Sozialgericht Dresden hatte alle 8 Sanktionsbescheide aufgehoben.
Die Meldeaufforderungen waren nach Auffassung des Gerichts unverhältnismäßig. Die Klägerin hatte offenkundig einen besonderen Betreuungs- und Unterstütungsbedarf.
Das Vorgehen der Beklagten ließ jedes einzelfallbezogene Konflikt – und Krisenmanagement vermissen und die wiederholte Verhängung von Sanktionen sei daher rechtswidrig.
Urteil des SG Dresden, AZ S 12 AS 3729/13
Eingestellt am 19.06.2014 von D. Köhn-Huck
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