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Missglückter Unfall nach Abschied von Hund und Wegeunfall
Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalles ( Wegeunfall ) ab, da die Verabschiedung des Hundes nicht zur versicherten Tätigkeit bzw. zum versicherten Arbeitsweg gehöre.
Dem ist das ist das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entgegengetreten und hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Verabschiedung vom Hund nur eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitsweges darstelle, so dass davon auszugehen sei, dass sich der Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignet hat.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 16.05.2013, AZ L 6 U 12/12
Eingestellt am 09.07.2013 von D. Köhn-Huck
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