<< Leben im Wohnwagen- kein Anspruch auf Wohngeld | Genussverzehr nicht versichert:... eimweg ist kein Arbeitsunfall >> |
Unterhaltskosten für Wohnmobil können Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger sein
Angemessene Kosten sind für die „ Unterkunft“ Wohnwagen zu übernehmen, selbst wenn die dauerhafte Nutzung des Wohnwagens im Straßenverkehr ordnungsrechtlich unzulässig ist. Solange die Nutzung nicht durch eine Ordnungsverfügung untersagt werde, könne auf den tatsächlichen Wohnbedarf abgestellt werden.
Zu den Kosten, die zu Wohnzwecken anfallen, gehören die KfZ-Steuern und die Haftpflichtversicherungsbeiträge. Kraftstoffe und Wartungskosten dienen jedoch nicht dem Wohnzweck und sind daher nicht zu übernehmen. Reparaturkosten können übernommen werden, wenn sie im jeweiligen Bewilligungszeitraum anfallen, belegt werden und angemessen sind.
Eingestellt am 07.06.2011 von D. Köhn-Huck
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.