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		<title>Kommentare zu Aufsichtspflicht im Straßenverkehr: Eltern müssen nicht nur bei grober Fahrlässigkeit haften</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-schwerin24.de/News/News_Verkehrsrecht</link>
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Auch wenn Eltern keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung nicht ausgeschlossen.Eine Haftpflichtversicherung machte Regressansprüche gegenüber den Eltern eines am Unfalltag fast vier Jahre alten Kindes geltend. Das...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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