Bußgeldbescheide aus Italien - Inkassobüro Aalto Financial Services

Das Inkassobüro Aalto Financial Services aus Bremen versucht gegenwärtig im Auftrag italienischer Behörden Bußgelder aus Verkehrsordnungswidrigkeiten bei deutschen Fahrzeughaltern einzufordern. Bei Bußgeldern handelt es sich um öffentlich- rechtliche Forderungen, die nur über das Bundesamt für Justiz in Deutschland vollstreckt werden können. Deutsche Gerichte sind für derartige Forderungen unzuständig . Eine Vollstreckung über das Bundesamt für Justiz in Bonn ist allerdings erst dann möglich, wenn Italien den EU- Rahmenbeschluss zur Geldsanktionsvollstreckung tatsächlich umsetzt, was am 21.08.2014 noch nicht der Fall ist. Aber Vorsicht: In Italien können diese Forderungen durchgesetzt werden, wenn Sie sich dort erneut aufhalten und zwar bis zum Ablauf der fünfjährigen Vollstreckungsverjährung aber auch dann, wenn die EU-Richtlinie umgesetzt wird.

Quelle: Mitteilungen der Juristischen Zentrale des ADAC Nr. 51/2014

zum Thema: Vollstreckung ausländischer Bußgelder



Eingestellt am 21.08.2014 von M. Vogel
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