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Haftungsverteilung: Verschuldensanteil von 50 % bei Unfall eines Autofahrers mit 12-jährigem Fahrradfahrer
Bei der Bewertung von Verkehrsunfällen muss in jedem Einzelfall individuell geschaut werden,
welcher Unfallbeteiligte welchen Verschuldensanteil zu verantworten hat.
In dem vom Oberlandesgericht Saarbrücken zu beurteilenden Fall war ein 12-jähriger
Fahrradfahrer aus einer untergeordneten Straße rechts in eine bevorrechtigte Landstraße
abgebogen. Dabei wurde er von einem Autofahrer übersehen, so dass es zu einem Zusammenstoß
kam, bei dem der Junge schwer verletzt wurde.
Nach Ansicht der Saarbrücker Richter stellte dieser Unfall trotz der Mitschuld des Fahrradfahrers
für den Autofahrer kein "unabwendbares Ereignis" dar. Nach Abwägung des jugendlichen Alters
des Verletzten und dessen Fehlverhaltens kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass dem Autofahrer
ein Verschulden in Höhe von 50 % anzulasten sei. Denn der Gesetzgeber sei bestrebt,
insbesondere die Rechtsstellung hilfsbedürftiger Verkehrsteilnehmer zu verbessern.
welcher Unfallbeteiligte welchen Verschuldensanteil zu verantworten hat.
In dem vom Oberlandesgericht Saarbrücken zu beurteilenden Fall war ein 12-jähriger
Fahrradfahrer aus einer untergeordneten Straße rechts in eine bevorrechtigte Landstraße
abgebogen. Dabei wurde er von einem Autofahrer übersehen, so dass es zu einem Zusammenstoß
kam, bei dem der Junge schwer verletzt wurde.
Nach Ansicht der Saarbrücker Richter stellte dieser Unfall trotz der Mitschuld des Fahrradfahrers
für den Autofahrer kein "unabwendbares Ereignis" dar. Nach Abwägung des jugendlichen Alters
des Verletzten und dessen Fehlverhaltens kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass dem Autofahrer
ein Verschulden in Höhe von 50 % anzulasten sei. Denn der Gesetzgeber sei bestrebt,
insbesondere die Rechtsstellung hilfsbedürftiger Verkehrsteilnehmer zu verbessern.
Quelle: OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.04.2012 - 4 U 131/11
zum Thema: Verkehrsrecht
Eingestellt am 29.06.2012 von M. Vogel
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